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GPLv3-Lizenz in der endgültigen Version

8 August, 2007 (12:19) | Standards | von: admin

Die General Public Licence (GPL) wurde speziell für die Lizenzierung von Software entwickelt und ist jetzt in der Endfassung der dritten Version, der GPLv3 erschienen. Die Version 2 erschien bereits vor 16 Jahre und wurde insbesondere um Änderungen für den Umgang mit Digital Rights Management (DRM) und Software-Patenten erweitert. Die Endfassung der GPLv3 Version wurde Ende Juni 2007 von der Free Software Foundation (FSF) in Boston vorgestellt.

Die GPL basiert auf vier wesentlichen Teilgebieten, ein Programm, welches unter der GPL Lizenz steht, darf ohne jegliche Einschränkung und für jeden Zweck genutzt werden, auch eine kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich vorgesehen. Allerdings muß jeder, der ein GPL lizenziertes Programm kostenlos oder zum Kauf anbietet oder weiterverbreitet immer den Quellcode des Programms mitliefern. Auch der Erwerber oder Benutzer muss die gleichen Möglichkeiten und Rechte zum Vertrieb, Verteilung oder Abänderung des Programms haben, wie der ursprüngliche Verkäufer oder Verteiler, Lizenzgebühren sind hierbei untersagt. Der Benutzer kann durch die Offenlegung des Quellcodes die Funktionsweise des Programms in sämtlichen Einzelheiten untersuchen und verstehen. Er hat das Recht das Programm abändern zu können und somit seinen eigenen Bedürfnissen anpassen zu können. Jedoch dürfen auch die abgeänderten Fassungen nur veröffentlicht oder weiterverbreitet oder werden, wenn auch der neue Benutzer des Programms die Möglichkeit hat, den Quellcode zu untersuchen und wiederum Änderungen durchzuführen.

Auf der Website der GNU General Public Licence kann unter http://www.gnu.org/licenses/gpl.html die aktuelle und endgültige Fassung der GPLv3 eingesehen werden.

Aufgrund der inzwischen im Internet üblichen Restriktionen oder veränderten Nutzungsformen bei der Software war eine neue GPL Version längst schon überfällig, da diese von der alten Version 2 nur noch bedingt geregelt werden konnten.